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News - Blackstar verklagt Silicon4 : Nicht nur Spieler ärgern sich über fehlerhafte Programme ...

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    Die Blackstar Interactive GmbH gibt die Einleitung rechtlicher Schritte und die Einreichung einer gerichtlichen Klageschrift gegen den Softwarevertrieb Silicon 4 GmbH in Hamburg bekannt. Hintergrund dieser Klage ist ein Distributionsvertrag für zwei Teenager-Titel namens 'Mein Tagebuch' und 'Ich bin ein Star', welche von Silicon4 im Auftrage von Blackstar exklusiv vertrieben werden sollten. Nach Ansicht der Blackstar Interactive GmbH und deren Anwalt Volker Utsch habe Blackstar seinen Teil des im August 2000 geschlossenen Abkommens erfüllt und erwarte nun von Silicon 4, einer 100% Tochter der Strawberry Entertainment AG, welche u.a. auch einige Titel der Phenomedia AG zu veröffentlichen plant, die vertraglich zugesicherte Garantiezahlung zu erfüllen.

    Silicon4 weigerte sich bisher, seinen Verpflichtungen nachzukommen, da sich in den Produkten, welche von Blackstar aus den Niederlanden lizenziert wurden, einige Lokalisierungsfehler befinden. Mathias Balzer, Label & Sales Manager von Blackstar hierzu: "Es gibt keine Software am Markt, die 100% fehlerfrei ist. Die von Silicon4 beanstandeten Übersetzungsfehler umfassen gerade mal 2 Worte und sind somit derart gering, dass wir von Blackstar keinen Grund sehen, die Produkte nicht auszuliefern, zumal Silicon4 nur die Aufgabe hatte, die Ware im Markt zu platzieren."

    Simon Hellwig, Geschäftsführer von Blackstar, kommentiert: "Hier zeigt sich wiederum, dass unsere Branche teilweise den eigenen Anspruch auf Professionalität nicht halten kann. Es werden viel zu gerne nicht haltbare Versprechungen gemacht oder Zahlungsziele nicht eingehalten, so dass kleine Firmen immer wieder in Finanzierungsnöte geraten oder gar den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Glücklicherweise ist Blackstar inzwischen groß genug, solche Ausfälle aufzufangen und wird sich sicher nicht, wie vielleicht von Rene Kellner bei Silicon4 erwartet, ruhig verhalten."

    Derzeit wird bei Blackstar geprüft, ob zusätzlich zur vertraglich zugesicherten Garantiesumme für die Titel eine Schadensersatzforderung sowie eventuell sogar Strafantrag wegen Betruges gegen die Geschäftsführung von Silicon4 gestellt werden wird.

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