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News - EuGH-Urteil zum Konsolen-Hacking : Nintendo verliert gegen Konsolen-Modder

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Dürfen Kopierschutzmaßnahmen von Konsolen geknackt werden? Ja, zumindest unter bestimmten Bedingungen. Im Streit zwischen Nintendo und des italienischen Modders PC Box entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Schutzsysteme umgangen werden dürfen, sofern dieser Schritt nicht zum Abspielen von Raubkopien durchgeführt werde. Stattdessen dürfe die Hardware nur zur Nutzung von selbsterstellter Software genutzt werden.

Im konkreten Streit verkaufte PC Box die beiden Konsolen DS und Wii mit zusätzlicher Hardware, die mit der Konsole verbunden werden kann und technische Schutzsysteme umgeht. Laut Nintendo würde die Hardware vor allem für das Abspielen illegaler Kopien genutzt. PC Box argumentierte dagegen, dass Programme genutzt werden würden, um beispielsweise Musik oder Filme auf den Konsolen abspielen zu können.

Als Freifahrschein für das Umgehen von Schutzmaßnahmen kann das Urteil allerdings nicht gewertet werden. Andere Gerichte müssten laut des EuGH jetzt prüfen, wie die Konsolen tatsächlich genutzt werden.

Interessant wird aber, ob das Urteil auch auf andere Geräte übertragen werden kann. Die Umgehungen von Schutzmaßnahmen sind laut des Urteils schließlich legal, sofern sie nicht zur Nutzung von Raubkopien durchgeführt werden. Ob dies auch für Tablets, Smartphones und andere Spielkonsolen gilt, bleibt abzuwarten.

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