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News - Activision Blizzard : Mobbing-Vorwürfe: Kalifornien geht gegen erste Einigung vor

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    Für Activision Blizzard bleibt es weiter ungemütlich, was die Vorwürfe wegen Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betrifft. Eine erste Einigung wird womöglich wieder hinfällig, weil sich der Staat Kalifornien nun dagegen wehrt.

    Mit der Equal Employment Opportunity Commission hatte Activision Blizzard eine erste Einigung erzielt, was die Vorwürfe wegen Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betrifft. Diese sah vor, dass das Unternehmen einen 18 Millionen Dollar schweren Fonds einrichtet, um Opfer zu entschädigen und das übrig gebliebene Geld guten Zwecken zukommen zu lassen. Der Staat Kalifornien ist damit aber alles andere als einverstanden.

    Das California Department of Fair Employment and Housing, kurz DFEH, führt nämlich noch sein eigenes Verfahren gegen Activision Blizzard und sieht dieses durch den mit der Equal Employment Opportunity Commission geschlossenen Vergleich gefährdet. In jenem Vergleich sieht die Behörde einen "irreparablen Schaden" für die weiteren Rechtsstreitigkeiten, weshalb man nun ganz offiziell und formal Einspruch dagegen eingelegt hat.

    Hintergrund: Wie die DFEH anführt, müssten betroffene Mitarbeiter als Voraussetzung für die Einigung die Vorwürfe gegenüber Activision Blizzard nach dem Recht des Staates Kalifornien fallen lassen. Damit würden sich diese zwar eine finanzielle Entschädigung über die Einigung mit der Kommission sichern, gleichzeitig würde aber gewissermaßen verhindert, dass Vorwürfe noch durch die kalifornische Behörde weiter verfolgt werden könnten.

    Die DFEH bemängelt, dass die Einigung mit der Kommission unangemessene Bedingungen an die Opfer stelle, um entschädigt zu werden. Zudem sehe der Vorschlag gewissermaßen eine Provision für die effektive Zerstörung oder Unterschlagung von Beweismitteln für das Verfahren der DFEH vor.

    Bereits zuvor hatte der Staat Kalifornien Activision Blizzard vorgeworfen, Beweismaterial zurückzuhalten; die Einigung in diesem zweiten Verfahren mit der Kommission verstärke den Eindruck entsprechend. Ausgang des Verfahrens: weiter offen.

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