Länderauswahl:
Du wurdest von unserer Mobile-Seite hierher weitergeleitet.

News - Dying Light: Enhanced Edition : Hier gibt's die Vollversion in Kürze kostenlos

  • PC
  • PS4
  • One
  • NSw
Von  |  | Kommentieren

Wer das Zombie-Actionspiel Dying Light endlich einmal nachholen möchte, der bekommt in Kürze die passende Gelegenheit dazu. Die Enhanced Edition des ersten Teils wird bald nämlich vorübergehend kostenfrei angeboten - und wir verraten euch hier, wo das der Fall sein wird!

Entwickler Techland hat angekündigt, dass man die Dying Light: Enhanced Edition in Kürze gänzlich kostenfrei anbieten wird und so Zombie-Fans den Einstieg in die Reihe erleichtert, wenn sie sich diese noch nicht angesehen haben. Im Zeitraum vom 6. bis 13. April wird die Vollversion demnach über den Epic Games Store erhältlich sein - ohne irgendwelche Kosten. Ihr benötigt also lediglich einen Account in diesem Store.

Anschließend könnt ihr euch in die postapokalyptische Open-World-Zombiewelt stürzen und eure Überlebenskünste auf die Probe stellen. Dabei gilt es, in der von Infizierten überrannten Stadt Harran schlicht nicht draufzugehen. Dazu stehen euch eine Vielzahl von Waffen ebenso zur Verfügung, wie eure Parkour-Fähigkeiten, die es einzusetzen gilt. Jedes Stückchen gefundene Ausrüstung kann zudem zum Schutz vor den infizierten Horden oder anderer Überlebender eingesetzt werden.

Wer sich die Vollversion ab nächster Woche im Epic Games Store holt, der erhält zudem ein kleines Willkommenspaket mit folgendem Inhalt obendrauf:

  • "Letzte Hoffnung"-Waffe
  • Alternator-Hammer
  • Deadeye-Bogen Bauplan
  • Ratty Outfit Skin
  • Survival Kit Bundle

Um die Belohnungen ab 6. April zu erhalten, müsst ihr euren Epic-Account mit Techland GG unter diesem Link verknüpfen.

Die Zombie-Experten - Video-Historie zu Techland

Mit Dying Light 2: Stay Human hat Techland gerade sein neues Spiel veröffentlicht. Das nehmen wir zum Anlass, einen genauen Blick auf das polnische Studio zu werfen und zu klären, warum man sie als die Zombie-Experten im Spielebereich bezeichnen darf.

Kommentarezum Artikel