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News - Diskussion um Killerspiele : Stellungnahme des BIU

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"Killerspiele" ist wohl das polarisierenste und überstrapazierteste Wort unserer Zeit. Selbsternannte Experten packten diesen Begriff vor einigen Jahren auf den Tisch und inzwischen scheint er auch zum Tagesprogramm der Politik zu gehören. Er wurde zu einer Art Sündenbock, um die tragischen Ereignisse wie in Winnenden zu erklären.

Für die genervte und leidgeplagte Spieler-Gemeinde scheint es kein Verständnis zu geben. Doch inzwischen hat sich auch der BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware) zur schwierigen Thematik geäußert. Obwohl der Verband natürlich hauptsächlich seine eigenen Interessen vertritt, handelt es sich dennoch, um eine Meinung, der wir als Spieler endlich auch einmal nickend zustimmen können.

Hier nun ein kleiner Auszug. Die gesamte Stellungsnahme findet ihr auf der offiziellen Webseite des BIU:

Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, ist nicht weiter verwunderlich - Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Jugendkultur. Der tragische Vorfall von Winnenden deutet hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar.

Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten "Killerspielen" zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von "gewaltverherrlichenden" Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches.

Die vielen Todesopfer des tragischen Vorfalls von Winnenden erfordern einen sachgerechten Diskurs zu den Hintergründen des Geschehens. Die aktuelle Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einem schärferen Verbot für Computer- und Videospiele ist daher vollkommen unangemessen und nicht zielführend. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Vielmehr gilt es den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, um eine altersgerechte Abgabe von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

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