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News - FIFA 23 : Österreich: Historisches Lootbox-Urteil gegen Sony

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Noch immer stellen Lootboxen eines der am heißesten diskutierten Themen im Videospielsegment dar. In Österreich klagte ein Azubi 2020 gegen Sony, da er ein paar hundert Euro in FIFA 23 verzockte. Nun ist das Urteil gefallen und das dürfte dem PlayStation-Hersteller so gar nicht schmecken.

Lootboxen schmecken nicht jedem und trotzdem fahren Hersteller mit Mikrotransaktionen jährlich Milliardenumsätze ein. Seit geraumer Zeit haben auch diverse Behörden Wind von diesen Mechaniken bekommen und untersuchen, ob es sich nicht um illegales Glücksspiel handeln könnte. Die USK kennzeichnet beispielsweise nun auf dem Prüfsiegel, ob Echtgeld-Transaktionen in Titeln möglich sind.

In Österreich sorgte im letzten Jahr ein Gerichtsfall für Aufsehen. Ein 17-jähriger Auszubildender aus dem Raum Kärnten hatte etwa für 400 Euro FIFA-Points in FIFA 23 ausgegeben, um sich bessere Spieler zu sichern. Als er aus dem Kaufrausch erwachte, fiel ihm wohl sein Fehler auf. Zusammen mit dem Wiener Anwalt Ulrich Salburg kam so eine Klage gegen Sony wegen Verstoßes gegen das staatliche Glücksspielmonopol zustande.

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Warum jetzt Sony auf der Anklagebank sitzt und nicht EA, das erschließt sich uns nicht so ganz. In jedem Fall dürfte der PlayStation-Hersteller jetzt ziemlich angefressen sein. Denn das Bezirksgericht Hermagor stufte am 26. Februar Lootboxen als "illegales Glücksspiel" ein und verknackte Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited zur Rückzahlung von 338,26 Euro.

Dieses vielleicht klein wirkende Urteil markiert einen richtiggehenden Paukenschlag. Betrachtet man die Begründung, wird die Tragweite klar. Dem Gericht nach seien die Inhalte der FUT-Packs vom Zufall abhängig, was eine "vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes" darstellt. Schließlich sei durch den Handel auf dem Zweitmarkt eine Gewinnerzielung möglich. Sony besitzt aber keine Glücksspiel-Konzession und somit sind die Verträge zwischen Verkäufer und Kläger nichtig.

Der Azubi engagierte die Prozessfinanzierungs-Firma Padronus für den Fall. Deren Geschäftsführer Richard Eibl findet klare Worte für den Ausgang des Falles: "Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche andere Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen."

Noch kann Sony Berufung einlegen. Allerdings stehen laut Padronus schon haufenweise weitere Kläger auf der Matte. Eine vierstellige Zahl an FIFA-Spielern habe sich an die Unternehmung gewandt, die Streitwerte umfassen im Schnitt etwa 800 Euro. Für Anbieter von Lootboxen könnten also harte Zeiten anbrechen.

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