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News - Nintendo : Zollrückerstattung? Kommt nicht in die Tüte!

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    Im juristischen Streit um die Rückabwicklung von US-Importzöllen geht der Konsolenhersteller Nintendo in die Offensive. Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, hat Nintendo of America die offizielle Abweisung einer US-Sammelklage beantragt. Die Klage war im Frühjahr von enttäuschten Verbrauchern eingereicht worden, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA bestimmte Importhürden für unrechtmäßig erklärt hatte. Die Kläger forderten, dass Nintendo etwaige Steuerrückzahlungen des US-Staates an die Kundschaft weiterreichen müsse, da die Preise für Hardware und Zubehör im betreffenden Zeitraum angehoben worden waren. Nintendo wies diese Ansprüche nun mit deutlichen Worten zurück und erklärte, dass derartige Forderungen der Funktionsweise des freien Handels widersprechen.

    In dem beim zuständigen Bundesgericht eingereichten Antrag argumentieren die Anwälte von Nintendo, dass Verbraucher durch ihren Kauf einen rechtsgültigen Vertrag zu einem festen Preis eingegangen sind. Wer sich im Zeitraum zwischen Anfang 2025 und Anfang 2026 für den Erwerb einer Konsole, eines Spiels oder eines Zubehörteils entschieden habe, habe genau die Ware erhalten, für die bezahlt wurde.

    Nachträgliche rechtliche oder steuerliche Entwicklungen gäben Kundinnen und Kunden keinen Anspruch auf eine nachträgliche Preisanpassung oder Rabatte. Sollte ein angebotener Preis den Käufern nicht angemessen erschienen sein, hätte es ihnen jederzeit freigestanden, vom Kauf abzusehen oder auf Konkurrenzprodukte auszuweichen.

    Zudem stellte das Unternehmen klar, dass die damaligen Preisanpassungen keineswegs eins zu eins auf die Zölle zurückzuführen waren. Vielmehr hätten auch andere Marktfaktoren wie gestiegene Speicherkosten, höhere Logistikaufwände und schwankende Personalkosten eine Rolle gespielt. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern habe Nintendo sogar einen erheblichen Teil der Zollkosten selbst abgefedert und beispielsweise bei gefragten Hauptprodukten wie der neuen Switch 2 auf flächendeckende Aufschläge verzichtet.

    Eine nachträgliche Aufschlüsselung der Preise, um den exakten Zollanteil jedes einzelnen Verkaufs zu berechnen und zurückzuerstatten, sei nicht nur rechtlich unbegründet, sondern auch praktisch nicht umsetzbar. Sollte das Gericht den Antrag auf Abweisung ablehnen, fordert der Konzern, den Streitfall in ein privates Schlichtungsverfahren zu überführen.

    Der Supreme Court entschied kürzlich mit 6:3 Stimmen, dass die von Donald Trump verhängten allgemeinen Zölle rechtswidrig sind und er seine Befugnisse überschritten hat. Da Zölle üblicherweise vom Importeur gezahlt und die Kosten an die Kunden weitergegeben werden, hoffen nun viele Käufer auf Rückerstattungen. Deren Wahrscheinlichkeit ist allerdings nicht sonderlich hoch. 

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